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Eigenbetriebe

Eigenbetriebe sind Wirtschaftsunternehmen von Gemeinden oder Gemeindeverbänden.

Sie haben keine eigene Rechtspersönlichkeit, jedoch eine gewisse Selbständigkeit. Diese wird dadurch erreicht, daß Eigenbetriebe als Sondervermögen der Gemeinden aus der Verwaltung ausgegliedert sind.

Beispiel:
Gas-, Strom-, Wasserwerke, Verkehrsbetriebe, Domänen.

Hinweis:
Für Eigenbetriebe ist ein betriebliches Rechnungswesen zu führen, das neben Wirtschaftsplan und Jahresabschluß auch eine Kosten- und Leistungsrechnung enthält.

Eigenbetriebe (Betriebe, öffentliche) sind kommunale wirtschaftliche Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit, deren Verfassung und Verwaltung sich nach den Eigenbetriebsgesetzen bzw. Verordnungen der Länder bestimmt. Eigenbetriebe sind beispielsweise vielfach die Stadtwerke. Die Rechtsbeziehungen zwischen Eigenbetriebe und ihren Benutzern können öffentlich oder privatrechtlich geregelt sein. Keine E., sondern öffentliche Einrichtungen sind beispielsweise die gemeindüchen Schwimmbäder und die Theater; auch die sog. Eigengesellschaften, die als private Unternehmen in der Form einer juristischen Person betrieben werden, wie häufig die Verkehrsbetriebe, sind keine E.

 

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