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Eigene Aktie
Die
Aktiengesellschaft
darf
eigene Aktien
nur zu den sechs in § 71
AktG
genannten Zwecken
erwerb
en. Der Gesamtnennbetrag der eigenen
Aktien
darf zehn
Prozent
des
Grundkapitals
nicht übersteigen. Aus den eigenen
Aktien
stehen der
Gesellschaft
keine
Rechte
zu.
eigene Anteil
e
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Zirkulationsmarkt
Deutsche Bundespost (DBP)
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