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Eigene Anteil
Die
Kapitalgesellschaften
dürfen unter bestimmten Voraussetzungen eigene
Anteile
erwerb
en. Eigene
Anteile
sind auf der
Aktivseite der Bilanz
unter dem
Umlaufvermögen
unter Angabe ihres
Nennbetrag
es auszuweisen; ihre
Bewertung
erfolgt nach dem
Niederstwertprinzip
. Gleichzeitig ist ein entsprechender
Betrag
gemäß § 272
Abs
. 4
HGB
auf der
Passivseite der Bilanz
als
Position
des
Eigenkapital
s unter den
Gewinnrücklagen
als „
Rücklage
für eigene Anteile“ auszuweisen.
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