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Eigenfertigung oder Fremdbezug

Eigenfertigung oder Fremdbezug sind die Möglichkeiten bei der Zurverfügungstellung von Sachgütern und Dienstleistungen im Betrieb (make or buy).

Entscheidungen über Eigenfertigung oder Fremdbezug (EF-Entscheidungen) werden zwar primär für den Produktionsbereich diskutiert (soll
ein bestimmtes Einbauteil besser eigengefertigt oder gekauft werden?),
sind im Grundsatz jedoch in sämtlichen Teilbereichen, also auch außerhalb des Funktionsbereichs Fertigung, zu fällen. So kann der Vertrieb als Eigenvertrieb aber auch über externe Groß- und Einzelhändler durchgeführt werden.

Transporte können durch eigene Lkw oder als Fremdtransporte bewerkstelligt werden. Im Finanzbereich ist anstelle eines eigenen Mahn- und Inkassowesens die Inanspruchnahme einer Factoringgesellschaft (Factoring) denkbar.

Die Investitionsrechnung könnte selbsterstellt oder durch externe Berater durchgeführt werden. Im Verwaltungsbereich spielt die Wahl zwischen
eigener und externer Datenverarbeitung
eine Rolle.

Es könnte ein eigener Reinigungsdienst oder die Fremdreinigung eingesetzt werden.

Problem:
(1) EF-Entscheidungen sind im praktischen Fall unter Berücksichtigung von Kosten oder Auszahlungen, aber auch qualitativer Kriterien zu
treffen.

Qualitative Kriterien können sein:
Betriebsgeheimnisse (Auslagerung wichtiger Fertigungsbereiche bedeutet Auslagerung von Know-how), Konkurrenz (das Großziehen von Lieferanten kann zum Großziehen von Konkurrenten werden), Terminplanung (Fremdbezug macht von der Lieferzeit des Produzenten abhängig).

(2) Für EF-Entscheidungen gibt es unterschiedliche Entscheidungssituationen und - je nach Entscheidungssituation - unterschiedliche Entscheidungsregeln.

Dabei gilt:
Nur bei einer Planung für die kurze Periode, in der die beschäftigungs fixen Kosten konstant bleiben, sind EF-Entscheidungen mit kostenrechnerischen Mitteln zu lösen. Bei langfristigen Planungsproblemen stellt sich die Frage nach der Gestaltung des betrieblichen Produktionsapparats, nach Kauf, Verkauf oder Verschrottung von Betriebsmitteln; solche Fragen sind nur mit Hilfe der Investitionsrechnung zu beantworten.

Beispiel:
(1) Ist die Eigenfertigung mit den vorhandenen Betriebsmitteln möglich, ohne daß dabei Kapazitätsengpässe auftreten, so ist Fremdbezug nur dann lohnend, wenn der Fremdbezugspreis pF unter denvariablen Stückkosten kv der Eigenfertigung liegt.

Grund:
Nur die variablen Stückkosten (sie stimmen bei linearem Kostenverlauf mit den Grenzkosten überein) können bei Nichtproduktion vermieden,
eingespart werden.

(2) Können nicht alle benötigten Sachgüter oder Dienstleistungen eigengefertigt werden, tritt also ein Kapazitätsengpaß auf, so ist man zu einem teilweisen Fremdbezug gezwungen. Die Frage, welche Sachgüter und Dienste fremdbezogen werden sollen, entscheidet man nach Maßgabe der spezifischen Mehrkosten der Fremdfertigung, die zu minimieren sind. Die spezifischen Mehrkosten der Fremdfertigung erhält man, indem man die Differenz zwischen dem Fremdbezugspreis pF und den variablen Stückkosten kv bei Eigenfertigung (pF ? kv)auf die bei der Produktionsverlagerung nach außen freiwerdenden Engpaßkapazitätseinheiten je Leistungseinheit bezieht:

spez. Mehrkosten bei Fremdbezug =

(pF ? kv) / freiwerdende Engpaßkapazität je LE

(3) Treten im Betrieb gleichzeitig mehrere Engpässe auf, so kann das Entscheidungsproblem mit Hilfe der linearen Optimierung oder linearen Programmierung (LP) gelöst werden. Es ist meist möglich, die für die Planung des optimalen Produktionsprogramms (Programmoptimierung) entwickelte Software auch zur Lösung von EF- Entscheidungen einzusetzen.

(4) Die Frage, ob bestimmte Sachgüter oder Dienstleistungen auf lange Sicht gekauft oder gefertigt werden sollen, ist die Frage nach der Gestaltung des betrieblichen Produktionsapparates, nach der Durchführung oder Unterlassung von Investitionen. Als investitionsrechnerischer Beurteilungsmaßstab bietet sich neben den anderen dynamischen Investitionsrechnungsmethoden insbesondere die Annuitätenmethode an.

Grund:
Die DJA- Funktion, die angibt, wie die durchschnittlichen jährlichen Auszahlungen von der Menge der Leistungseinheiten pro Jahr abhängen, weist Analogien zur Kostenfunktion auf. Läßt man die Einzahlungsseite außer acht, dann lautet die Entscheidungsregel:
Wähle die Möglichkeit, bei der die durchschnittlichen jährlichen Auszahlungen (DJA) minimiert werden.

Hinweis:
Auf keinen Fall dürfen bei kurzfristigen EF-Entscheidungen die Vollkosten bei Eigenerstellung mit dem Fremdbezugspreis verglichen werden. Die Vollkosten sind nicht entscheidungsrelevant, da man anteilige Fixkosten kurzfristig nicht vermeiden kann.

Anders verhält es sich bei langfristigen Entscheidungen (Dispositionsbestimmtheit der Kosten, relevante Kosten).

 

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