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Eigenfertigung und Fremdbezug

Die Wahl zwischen E. u. F. bezieht sich auf zwei unterschiedliche Bereitstellungswege für Sachgüter und Dienstleistungen; sie ist Grundsätzlich für sämtliche Funktionsbereiche einer Unternehmung zu treffen. In Theorie und Praxis wird die Alternative E. oder F. allerdings vornehmlich im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Materialien für den Produktionsbereich diskutiert. Die Entscheidung für einen Bereitstellungsweg determiniert dann i. d. R. auch die Produktionstiefe bzw. die Anzahl der Produktionsstufen einer Unternehmung. Als wichtigste Entscheidungskritenen für die Wahl zwischen E. u. F. gelten folgende Größen: Kosten, (Aus) Zahlungen, Zeit, Qualität und Fertigproduktnachfragestruktur Käuferpräferenzen). einem Kostenvergleich sind nur tscheidungsrelevante Kosten zu beksichtigen, d. h. Kosten, die bei Realisation einer Bereitstellungsative zusätzlich anfallen. Dabei bezüglich der Erfassung der im enhang mit einer E. entstehenden Kosten zu unterscheiden, ob es sich um eine kurz oder langfristige Entscheidung handelt, d. h. letztlich, ob die Betriebsbereitschaft bzw. das Produktionspotential ein unveränder Bares Datum oder eine disponible Größe darstellt. Bei gegebener Betriebsbereitschaft
und für eine E. noch verfügbarer freier Kapazität sind abgesehen von möglichen (Um) Rüstkosten nur beschäftigungsvariable Kosten relevant; bei konstanter Betriebsbereitschaft und knapper Kapazität müssen zusätzlich Opportunitätskosten berücksichtigt werden, die in Form entgehender Kostenersparnisse bzw. Gewinne infolge der für eine E. erforderlichen Verdrängung anderer Produkte auftreten. Bei veränder Barer Betriebsbereitschaft, speziell bei einer im Zusammenhang mit der E. vorgesehenen Erweiterung der produktiven Kapazitäten, sind diesem Bereitstellungsweg auch solche Kosten zuzuordnen, die in kurzfristiger Betrachtungsweise fixe, von der Beschäftigung unabhängige Kosten darstellen. Es fragt sich allerdings, ob bei einer langfristigen Entscheidung für einen Bereitstellungsweg nicht generell auf einen Kostenvergleich zugunsten einer auf Zahlungsreihen basierenden Investitionsrechnung verzichtet werden sollte. Unter finanzwirtschaftlichen Aspekten können Zahlungsgrößen die Wahl zwischen E. u. F. wesentlich beeinflussen, insbesondere dann, wenn die Liquiditätssituation einer Unternehmung angespannt ist. Obwohl generelle Aussagen über mögliche Unterschiede in der mit den alternativen Bereitstellungswegen verbundenen finanziellen Belastung kaum getroffen werden können, läßt sich doch feststellen, daß tendenziell die in Verbindung mit einem Ausbau der Kapazitäten geplante E. einen größeren Finanzbedarf als den bei F. induziert; dies kann bei Liquiditätsschwierigkeiten die Realisation einer E. verbieten. Auf die Wahl zwischen E. u. F. können aufgrund der Forderung nach einer termingerechten bzw. möglichst raschen Befriedigung des jeweils auftretenden Einsatzgüterbedarfs auch zeitliche Aspekte einwirken, sofern diese Forderung durch die alternativen Bereitstellungswege in unterschiedlichem Maße erfüllt wird. Es läßt sich allerdings nicht feststellen, daß ein bestimmter Bereitstellungsweg generell bezüglich einer Termineinhaltung zuverlässiger istundeinen höheren zeitlichen Flexibilitäts bzw. Elastizitätsgrad im Hinblick auf die Deckung eines plötzlich anfallenden Bedarfs aufweist als der andere Weg. Welcher Bereitstellungsweg unter dem Gesichtspunkt der zeitlichen Verfügbarkeit der Einsatzgüter vorzuziehen ist, hängt von der konkreten Situation und hier speziell von der Lieferantenstruktur und den produktionstechnischen Gegebenheiten der Unternehmung ab. Die Wahl zwischen E. u. F. kann weiterhin durch Qualitätsunterschiede der Einsatzgüter, die möglicherweise bei den alternativen Bereitstellungswegen auftreten können, beeinflußt werden. Aber auch hinsichtlich des Qualitätsaspektes läßt sich keine allgemein gültige Aussage über die Vorteiihaftigkeit eines bestimmten Bereitstellungsweges treffen. So ist z. B. dem häufig betonten Argument, daß eine E. eine sorgfältigere Kon288 trolle und damit die zuverlässigere Sicherstellung eines vorgegebenen Qualitätsstandards erlaube, die Feststellung entgegenzuhalten, daß fremdbezogene Güter ebenso genauen, teilweise in den Unternehmungen der Lieferanten stattfindenden Qualitätskontrollen unterworfen werden können und das technische Wissen spezialisierter Lieferanten zudem i. d. R. ein bei E. zunächst nur schwerlich erzielbares Qualitätsniveau garantiert. Auf die Wahl zwischen E. u. F. können auch qualitätsbezogene Urteile der Abnehmer der Fertigerzeugnisse einwirken. werden die Präferenzen der Käufer u. a. dadurch begründet, daß Bestandteile der betreffenden Erzeugnisse von namhaften, in qualitativer Hinsicht als hochwertig eingeschätzten Lieferanten bezogen werden, so kann die Entscheidung für eine E. zu erheblichen Absatzeinbußen führen und insofern nicht zweckmäßig sein. Besitzt dagegen die Unternehmung in der Meinung der Fertigproduktabnehmer einen hohen, wesentlich durch weitgehende Selbsterstellung der Produktkomponenten verursachten Qualitätsstandard, so kann sich die Entscheidung für verstärkten F. als ungünstig erweisen. Zusammenfassend ist festzustellen, daß die Wahl zwischen E. u. F. nicht ausschließlich auf der Grundlage eines Vergleichs der bei den alternativen Bereitstellungswegen anfallenden Kosten getroffen werden kann. Es sind vielmehr eine Reihe weiterer, schwer quantifizierbarer Größen zu beachten, wobei neben den genannten Kriterien auch Geheimhaltungsmotive und / oder die Möglichkeit von Gegengeschäften mit potentiellen Lieferanten diese Wahl mitbestimmen können. Insofern lassen sich auch keine generellen Aussagen über die Vorteilhaftigkeit eines bestimmten Bereitstellungsweges treffen.

 

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