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Eigenkapitalkosten
Die
Unternehmung
muß für jeder Art der
Kapitalüberlassung
i. d.
R
. ein
Nutzungsentgelt
zahlen. Dieses hat bei
Fremdkapital
in jedem Fall
Kostencharakter
. Auch beim
Eigenkapital
entstehen im Zusammenhang mit der
Beschaffung
,
Tilgung
und
Marktpflege
Kosten
.
Gewinnausschüttung
en und
Steuern
werden nach h. M. als
kalkulatorische Kosten
angesehen. Diese
kalkulatorischen Kosten
machen den Hauptkostenbestandteil aus.
Von besonderem Gewicht sind hier die
Erwartungen
der
Anteilseigner
im Hinblick auf die künftigen
Gewinn
-(
Dividenden
-)
ausschüttung
en, wobei zusätzlich das der
Kapitalanlage
inhärente
Risiko
im Hinblick auf
alternative
(weniger risikoreiche) Kapitalanlagemöglichkeiten von Bedeutung ist.
Eigenkapitalkosten sind
kalkulatorische Zinsen
auf das
Eigenkapital
.
Sie gehören zu den
Zusatzkosten
, denen keine
Aufwendungen
gegenüberstehen.
Man
setzt sie in der
Kostenrechnung
als fiktives
Entgelt
für den durch die
Kapitalbindung
im
Betrieb
hingenommenen Nutzungsausfall an.
Das
Eigenkapital
hätte an anderer
Stelle
(
z
.
B
. am
Kapitalmarkt
) einen
Zins
in bestimmter Höhe erbracht.
Problem
:
Eigenkapitalzinsen
werden nicht gesondert erfaßt, sie sind vielmehr Teil der
kalkulatorischen Zinsen
, deren
Bezugsbasis
das gesamte
betriebsnotwendige Kapital
ohne jegliche Unterteilung in Eigen- und
Fremdmittel
ist.
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