| |
|
|
Eigentumswohnung
ist eine Wohnung, durch deren Kauf Sondereigentum an der Wohnung in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum (z.B. Grundstück, Dach, Treppenhaus usw.) erworben wird (§ 1 WEG). Das WEG schafft somit die Möglichkeit des Teil-Eigentumserwerbs an wesentlichen Bestandteilen des Hauses. Es ergänzt dadurch das BGB, das diesen Teil-Eigentumerwerb nicht vorsieht.
Diese Seite als Bookmark speichern :
<< vorhergehender Begriff |
|
nächster Begriff >> |
|
|
|
|
|
|
|