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Eigentumswohnung

ist eine Wohnung, durch deren Kauf Sondereigentum an der Wohnung in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum (z.B. Grundstück, Dach, Treppenhaus usw.) erworben wird (§ 1 WEG). Das WEG schafft somit die Möglichkeit des Teil-Eigentumserwerbs an wesentlichen Bestandteilen des Hauses. Es ergänzt dadurch das BGB, das diesen Teil-Eigentumerwerb nicht vorsieht.

 

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