A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z
Eingliederung
Die Eingliederung ist eine sehr enge
Form
eines
Unternehmungszusammenschluss
es. Sie wird auch als "kalte
Fusion
" bezeichnet. Im engeren Sinne ist sie bei
Aktiengesellschaften
gegeben. Die
Hauptversammlung
einer
Aktiengesellschaft
kann die Eingliederung der
Gesellschaft
in eine andere
Aktiengesellschaft
beschließen, wenn sich gemäß § 319
AktG
alle
Aktien
oder gemäß § 320
AktG
95 % der
Aktien
der
Gesellschaft
in der Hand der zukünftigen Hauptgesellschaft befinden. Im weiteren Sinne ist die Eingliederung auch bei anderen
Unternehmungsform
en möglich.
Diese Seite als Bookmark speichern :
<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Eingetragener Verein (e.V.)
Eingliederung, eingegliederte Gesellschaften
Weitere Begriffe :
Wirtschaftlichkeitsgrad
Technologiebewertung
Anlagenliste
Wirtschaftslexikon.
| Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net |
Impressum