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Einheitliche Leitung

Die einheitliche Leitung ist das Wesensmerkmal eines Konzerns. Sie bedeutet, daß die Unternehmungspolitik der Konzernunternehmungen und die Koordination grundsätzlicher Fragen der Geschäftsführung durch die Muttergesellschaft erfolgt. Einzelinteressen müssen dabei dem Konzerninteresse untergeordnet werden.

 

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