A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z
Einheitliche Leitung
Die einheitliche
Leitung
ist das Wesensmerkmal eines
Konzern
s. Sie bedeutet, daß die
Unternehmungspolitik
der Konzernunternehmungen und die
Koordination
grundsätzlicher Fragen der
Geschäftsführung
durch die
Muttergesellschaft
erfolgt. Einzelinteressen müssen dabei dem Konzerninteresse untergeordnet werden.
Diese Seite als Bookmark speichern :
<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Einheitliche Europäische Akte (EEA)
Einheitliche Richtlinien für auf Anforderung zahlbare Garantien (ERG)
Weitere Begriffe :
Team
Options-Spread
internes Rechnungswesen
Wirtschaftslexikon.
| Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net |
Impressum