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Einheitliche Richtlinien für Inkassi (ERI 522)

gelten seit dem 1. Januar 1996 als revidierte Richtlinien für Inkassi (ICC-Publikation Nr. 522). Sie lösen die seit 1979 geltenden Richtlinien ab (erstmals wurden sie 1956 aufgestellt) und berücksichtigen vor allem den Einsatz neuer technischer Hilfsmittel sowie Veränderungen im nationalen und internationalen Recht. Ferner wurden sie dem Text- und Sprachgebrauch im internationalen Geschäft angepaßt. Das Regelwerk beinhaltet die Wesenselemente der internationalen Bankpraxis im Inkassogeschäft und muß ausdrücklich dem einzelnen Inkassoauftrag zugrundegelegt werden. Allerdings dürfen ihm keine zwingenden nationalen gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen. Werden Sondervereinbarungen getroffen, so gelten diese vorrangig zu den ERI 522. Inhaltlich umfassen sie allgemeine Regeln und Begriffsbestimmungen zu Inkassi, deren Formen und Gliederung, die Form der Vorlegung, Haftung und Verantwortlichkeit, Zahlung, Zinsen, Gebühren und Auslagen sowie ergänzende Regeln.

 

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Einheitliche Richtlinien für Inkassi (ERI)

 

 
     
           
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