Wirtschaftslexikon
  Wirtschaftslexikon A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
             
 

 

 

Einheitswert, steuerrechtlich

Gemeinsame Bemessungsgrundlage für verschiedene Steuerarten, die alle auf das gleiche Vermögen zugreifen. Die Feststellung des Einheitswerts erfolgt unabhängig von der Steuerfestsetzung.

 

Diese Seite als Bookmark speichern :

 

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Einheitswert
Einigung

 

 
     
           
Weitere Begriffe : Sensitivitätsanalysen Syndication Selektive Aufmerksamkeit
Wirtschaftslexikon. | Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net | Impressum