Wirtschaftslexikon
  Wirtschaftslexikon A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
             
 

 

 

Einigung

ist im Sachenrecht der dingliche Vertrag, der bei beweglichen Sachen neben deren Übergabe, bei Grundstücksrechten neben der Eintragung ins Grundbuch erforderlich ist, um Rechte zu übertragen oder zu begründen.

 

Diese Seite als Bookmark speichern :

 

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Einheitswert, steuerrechtlich
Einigungsstelle

 

 
     
           
Weitere Begriffe : Dienstprogramm Arbeitsplatzgestaltung Konzernvergleich
Wirtschaftslexikon. | Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net | Impressum