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Einkauf
Funktion der Versorgung eines Unternehmens mit Einsatzstoffen, d.h. materiellen Gütern wie Grundstücken, Anlagen, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen und immateriellen Gütern wie Arbeitskräften, Diensten, externen Informationen etc. Die Einkaufsfunktion hat durch Outsourcing erheblich an Bedeutung gewonnen, denn je geringer die Fertigungstiefe eines Betriebs, desto höher liegt das Zukaufvolumen. In Käufer-Markt-Relationen ist mit dem Einkauf häufig auch eine Einkaufsmacht gegenüber Lieferanten verbunden. Durch überbetriebliche Konzentration von Einkaufsvolumina können weitere Kosteneinsparungen erzielt werden. Zunehmend erfolgt der Einkauf auch über virtuelle Marktplätze mit dynamischer Preisbildung.
Der Begriff des E. ist in der Praxis weit verbreitet. Damit werden jene Funktionen und Institutionen bezeichnet, die mit der Beschaffung des laufenden Betriebsbedarfs (Roh, Hilfs, Betriebsstoffe und damit verbund ene Dienstleistungen; Handelswaren) befaßt sind. Benennungen wie z. B. Einkaufsabteilung, revision, bedingungen, Statistik, Sachbearbeiter usw. sind geläufig. Mit Ausnahme der handelswirtschaftlichen Literatur hat sich der Begriff E. in der Betriebswirtschaftslehre nicht durchgesetzt, jedenfalls nicht als Synonym zum Begriff Beschaffung. n Anlehnung an den Vorschlag von S UND HOFF (1958, S. 25) stellt der E. lediglich eine Teilaufgabe der Beschaffung dar, die vor allem die abwicklungstechnische und juristische Seite des Beschaffungsvorganges umfaßt; z. B. Anbahnung von Lieferantenkontakten, Verhandlungsführung, Vertragsabschluß und abwicklung.
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