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Einkaufskontor

eine   horizontale Kooperation zwischen selbstständigen  Grosshandelsunternehmungen oder   Einzelhandelsunternehmungen zum Zweck des gemeinsamen Warenbezugs. Hauptziel ist die Sen­kung der Einstandspreise durch Mengenbündelung und Rationalisierung der Beschaffungstätigkeiten.

eine Form der horizontalen Kooperation ungebundener oder einer vertikalen Ko­operationsform angehörender Handelsun­ternehmen zur Rationalisierung der Beschaf­fung und zur Ausnutzung von Preisvorteilen (Beschaffungskooperation). Die primär von der Funktion her zentral-, großhandels- und einkaufsorientierten Kontore und Ein­kaufsgesellschaften werden vom Groß­handel, aber teilweise auch von Verbund­gruppen oder Verbundgruppenmitgliedern oder von Einzelhandelsgruppen getragen. Einkaufskontore sind eine generell oft mit Delkredere und Zentralregulierung ausge­stattete Beschaffungsinstitution v. a. zur in­ternationalen Beschaffung. Ein Einkaufskontor übernimmt für die Mit­gliedsunternehmen oft die Durchführung von Börsen und Ausstellungen. Die ange­schlossenen Betriebe müssen zur Sicherheit der Leistungsvoraussetzungen des Kontors folgende Leistungen erbringen: Konzentra­tion in der Warenbeschaffung, Verkaufsför­derung, geeignetes sonstiges Leistungspro­gramm, v. a. geeignete Betriebstypen. Bei fast allen Einkaufskontoren bringt die hybride Mitgliederstruktur von Warenhäu­sern, freiwilligen Ketten und Verbundgrup­pen Probleme mit sich, die auf der Marktseite zahlreiche regionale Überschneidungen be­wirken, v.a. auch bei den Eigenmarken und bei den Gattungsmarken. Als Problem stellen die Einkaufskontore fest, dass bestimmte Unternehmen trotz Übernahme der Delkrederehaftung bei den Herstellern Sonderbedingungen, z. B. Skon­ti, und dies trotz Nichteinhaltung der Zah­lungsfristen erreichen.                                                 

[s.a. Beschaffungsallianzen; Einkaufsgemeinschaft] Einkaufskontore sind kooperative Einrichtungen verschiedener Unternehmen und Gruppen des Handels, welche meistens dem Zweck dienen, Beschaffungsvorgänge über eine zentrale Stelle abzuwickeln. Der Hauptzweck der Einkaufskontore liegt in der Bündelung von Einkaufsvolumen, die sich beispielsweise in der Gestaltung der Zahlungskonditionen, insbesondere der Preisnachlässe, niederschlägt und in der Öffnung des Zugangs zu internationalen Beschaffungsmärkten, der beispielsweise durch weltweite Einkaufsbüros internationaler Handelsorganisationen zum Ausdruck kommt (vgl. Lieb-mann/Zentes, 2001, S. 287).

Die weiteren Aufgaben von Einkaufskontoren lassen sich wie folgt zusammenfassen (vgl. Lerchenmüller, 1992, S. 324):

- Marktforschung und -erschließung

- Kontaktpflege mit Lieferanten

- Herausgabe von Marktinformationen

- Rahmenvereinbarungen mit zu listenden Lieferanten

- Schaffung von Eigenmarken

- Zentralregulierung, gegebenenfalls Delkredereübernahme

- Beratung und Schulung

- Entwicklung von Konzeptionen für die angeschlossenen Unternehmen in den Bereichen Marketing, Organisation usw.

Mitglieder von Kontoren sind i.d.R. Ein-und Mehrbetriebsunternehmen, Filialunternehmen sowie Verbundgruppen des Handels wie Einkaufsgenossenschaften und Freiwillige Ketten.

In den letzten Jahren hat sich ein zunehmendes Internationalisiemngsstreben im Beschaffungsbereich des Einzelhandels gezeigt. Dies führte zu einer Ausweitung der Kooperationen auf internationaler Ebene. Durch diese internationalen Kooperationsbestrebungen sind sog. Euro-Kontore entstanden, z.B. EMD, Eurogroup.

Da zwischen den beschaffungs- und absatzseitigen Aktivitäten zahlreiche Inter-dependenzen bestehen, ergibt sich aus der Tätigkeit von Einkaufskontoren langfristig gesehen das strategische Potenzial, Beschaffungsmärkte auch in Absatzmärkte zu transformieren (vgl. Zentes/Ferririg, 1995, S. 430).

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