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Einkommen
Einnahmenstrom aus verschiedenen Quellen, der einer Person, einem Haushalt oder einem Unternehmen während einer bestimmten Periode zufließt.
In der Literatur wird zwischen zwei Einkommenskategorien unterschieden:
1. Faktor- bzw. Leistungseinkommen als Entgelt für in einen Produktionsprozess abgegebene Faktorleistungen und
2. Übertragungs- bzw. Transfereinkommen aufgrund rechtlicher Ansprüche oder freiwilliger Zuwendungen ohne wirtschaftliche Gegenleistung.
Zu den Faktoreinkommen zählen:
1. Einkommen aus unselbständiger Arbeit (Lohn),
2. Einkommen aus Unternehmertätigkeit und
3. Einkommen aus Vermögen (Besitzeinkommen, z. B. Zinsen, Mieten). Zusätzlich wird nach dem Kriterium der – Kaufkraft zwischen dem Nominaleinkommen in Geldeinheiten und dem Realeinkommen, errechnet aus dem mit einem Preisindex
(Index) bereinigten Nominaleinkommen, differenziert.
Laut § 2 Abs. 4 Einkommensteuergesetz ist das Einkommen der Gesamtbetrag der Einkünfte, vermindert um die Sonderausgaben und die außergewöhnlichen Belastungen. Das Einkommen setzt sich also aus bis zu sieben verschiedenen Einkunftsarten zusammen: Land- und Forstwirtschaft , Gewerbebetrieb, selbstständige Arbeit, nicht selbstständige Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung und bestimmte sonstige Einkünfte. Die Summe dieser Einkünfte ist vermindert worden um den Altersentlastungsbetrag, um einen Freibetrag für Land- und Forstwirtschaft, um Verluste (nach einer sehr komplizierten Berechnungsregelung Verlustausgleich) und schließlich um die Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen, um das Einkommen zu erhalten.
sind die einer Person aus Arbeitsleistung oder Vermögensbesitz zufließenden Güter. Dieser Zufluß erfolgt meist in Geld. Man unterscheidet u.a. Individualeinkommen (Gehalt, Lohn), Volkseinkommen (Sozialprodukt) sowie Nominaleinkommen (reiner Geldbetrag) und Realeinkommen (bezogen auf die Kaufkraft).
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