Wirtschaftslexikon
  Wirtschaftslexikon A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
             
 

 

 

Einkommensteuer Durchführungsverordnung (EStDV)

Die EStDV ist eine Rechtsverordnung der Bundesregierung, deren Rechtsgrundlage § 51 EStG ist. Dort hat der Gesetzgeber wie in Art. 80 GG vorgeschrieben im einzelnen Inhalt, Zweck und Ausmaß der Ermächtigung zum Erlaß der EStDV geregelt. Soweit sich die einzelnen Vorschriften der EStDV im Rahmen der Ermächtigung des § 51 EStG halten, haben sie dieselbe Bedeutung wieNormen des EStG. Die Vorschriftender EStDV sind insoweit materiellesRecht: sie binden Verwaltung, Steuerpflichtige und Rechtsprechung. Sinn der EStDV ist es, in bestimmtenvon § 51 EStG angesprochenen Fällen die Gleichmäßigkeit der Besteuerung zu wahren, Unbilligkeiten inHärtefällen zu beseitigen oder dasBesteuerungsverfahren zu vereinfachen.

 

Diese Seite als Bookmark speichern :

 

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Einkommensteuer (ESt)
Einkommensteuer rmittlung

 

 
     
           
Weitere Begriffe : Undifferenzierte Marketingstrategie Marktfinanzierung Fertigungsinvestition
Wirtschaftslexikon. | Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net | Impressum