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Einkommensteuer

direkte Personensteuer auf der Grundlage des Einkommensteuergesetzes von 1987 und dessen letzter Änderung durch das Finanzmarktförderungsgesetz von 1990.
Steuerschuldner: natürliche Personen
Steuerträger: Einkommensempfänger
Steuerobjekt: Einkommen Bemessungsgrundlage: Einkünfte aus
1. Land- und Forstwirtschaft,
2. Gewerbebetrieb,
3. selbständiger Arbeit,
4. nichtselbständiger Arbeit,
5. Kapitalvermögen,
6. Vermietung und Verpachtung sowie
7. sonstige Einkünfte.
Steuertarif: Formeltarif zwischen 25,9 und 53 % mit linearer Progression
Absolutes Aufkommen 2000: 147,96 Mrd. Euro (einschließlich
Lohnsteuer)
Anteil am Gesamtaufkommen: 31,6 %
Ertragshoheit: Bund (42,5 %), Länder (42,5 %), Gemeinden (15 %). Gesetzgebungskompetenz: Bund Verwaltungskompetenz: Länder im Auftrag des Bundes

erfaßt als Steuerobjekt das Einkommen natürlicher Personen. Bemessungsgrundlage bildet das zu versteuernde Einkommen
innerhalb eines Kalenderjahres. Erfaßt werden dabei sieben Einkunftsarten. Der zu versteuernde Einkommensbetrag ergibt sich aus:

Bruttoeinkommen
- Werbungskosten

Gesamtbetrag der Einkünfte
- Sonderausgaben
- Freibeträge
- Verlustabzug
- außergewöhnliche Belastungen

zu versteuerndes Einkommen.

(engl. income tax) Der Einkommenbesteuerung unterliegen natürliche Personen. Das deutsche Einkommensteuerrecht unterscheidet zwischen unbeschränkter, beschränkter und erweitert beschränkter Einkommensteuerpflicht. In sachlicher Hinsicht erstreckt sich die Einkommensteuerpflicht auf bestimmte Einkunftsarten, die im Gesetz abschließend aufgezählt sind. Um dem Grundsatz der Einkommenbesteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des betreffenden Steuerbürgers Rechnung zu tragen, werden bei der Ermittlung der einkommensteuerlichen Bemessungsgrundlage zahlreiche sach oder personenbezogene Verhältnisse berücksichtigt (siehe auch Doppelbesteuerungsabkommen). Die Einkommensteuer wird auf unterschiedliche Weise erhoben. Die bedeutendste Erhebungsform ist die Lohnsteuer; daneben wird die Steuer in der Form des Zinsabschlags und der Kapitalertragsteuer erhoben. Die Einkommensteuer ist eine Gemeinschaftsteuer, d. h., das Aufkommen steht dem Bund, den Ländern und den Gemeinden gemeinsam zu. Bei der Einkommensteuer handelt es sich um eine direkte Steuer (Steuersubjekt und Steuerschuldner sind identisch).

 

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