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Einkommensteuererklärung

Dokument, mit dem die Verhältnisse, die für die Einkommensteuer maßgeblich sind, bei der Finanzbehörde angezeigt werden. Es gibt amtliche Vordrucke, die durch teilweisen Gründruck gekennzeichnet sind. Seit 1997 akzeptiert die Finanzverwaltung auch schwarz-weiß-Drucke, wie sie von Einkommensteuerprogrammen erstellt werden. Auch über das Internet kann mittels des Programmes ELSTER eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden, allerdings muss zusätzlich eine gedruckte Version mit sämtlichen Anlagen nachgereicht werden. Eine Einkommensteuererklärung umfasst einen vierseitigen Mantelbogen, in dem allgemeine Angaben über die Person, seine persönlichen Verhältnisse und Abzugsbeträge bei der Einkommensermittlung ( Einkommen ), wie Sonderausgaben , außergewöhnlichen Belastungen u.a. zu machen sind. Weiterhin müssen für alle Einkunftsarten eine oder mehrere Anlagen ausgefüllt werden, aus der die spezifischen Angaben zur jeweiligen Einkunftsart ersichtlich sind. Weiterhin gibt es eine Reihe von Anlagen zu verschiedenen Angabekomplexen (z.B. Kinder, Unterhaltsleistungen, Förderung der eigenen Wohnung usw.). Prinzipiell ist jeder Steuerpflichtige verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben, es sei denn, dass durch den Quellenabzug die exakte Einkommensteuerschuld bereits ermittelt und abgeführt wurde. Dies ist aber faktisch nur bei einem Steuerpflichtigen der Fall, der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bezieht, sich in Steuerklasse 1 befindet, keine Werbungskosten und Sonderausgaben oberhalb der Pauschbeträge nachweist und dessen Kapitaleinkünfte unter 1 421 € liegen. Die meisten Steuerpflichtigen haben somit eine Einkommensteuererklärung bis 31.5. des Jahres, das dem maßgeblichen Veranlagungszeitraum folgt, abzugeben. Auf Antrag kann diese Frist verlängert werden.

 

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