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Einkommensteuergesetz (EStG)

Das EStG ist die Rechtsgrundlage fürdie Erhebung der Einkommensteuer. Es enthält die Tatbestände, an die der Gesetzgeber die Einkommensteuerleistungspflicht knüpft. EinEinkommensteueranspruch des Fiskus entsteht, sobald ein konkreter Lebenssachverhalt unter die Tatbestände des EStG zu subsumieren ist. Ist das nicht der Fall, ist ein Einkommensteueranspruch des Fiskus ausgeschlossen (keine Steuerbelastung ohne gesetzliche Grundlage = Prinzipder Gesetzmäßigkeit oder Tatbestandsmäßigkeit der Besteuerung). Das EStG ist förmliches und materielles Bundesgesetz (Art. 77, 78GG). Das EStG bindet Verwaltung, Steuerpflichtige und Rechtsprechung. Wesentliche Vorschriften desEStG gelten auch im Rahmen des Körperschaftsteuergesetzes und des Gewerbesteuergesetzes (insbesondere die Bilanzierungs und Bewertungsvorschriften der §§ 47 EStG). In engem Zusammenhang mit demEStG stehen eine Reihe von Nebengesetzen wie beispielsweise » Außensteuergesetz und Berlinförderungsgesetz.

 

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