A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z
Einkommensteuergesetz (EStG)
Das
EStG
ist die
Rechtsgrundlage
fürdie Erhebung der
Einkommensteuer
. Es enthält die Tatbestände, an die der
Gesetzgeber
die Einkommensteuerleistungspflicht knüpft. EinEinkommensteueranspruch des
Fiskus
entsteht, sobald ein konkreter Lebenssachverhalt unter die Tatbestände des
EStG
zu subsumieren ist. Ist das nicht der Fall, ist ein Einkommensteueranspruch des
Fiskus
ausgeschlossen (keine
Steuerbelastung
ohne
gesetzlich
e
Grundlage
= Prinzipder
Gesetzmäßigkeit
oder Tatbestandsmäßigkeit der
Besteuerung
). Das
EStG
ist förmliches und materielles Bundesgesetz (Art. 77, 78GG). Das
EStG
bindet
Verwaltung
,
Steuerpflichtige
und Rechtsprechung. Wesentliche Vorschriften desEStG gelten auch im Rahmen des
Körperschaftsteuergesetz
es und des
Gewerbesteuergesetz
es (insbesondere die
Bilanzierungs
und
Bewertungsvorschriften
der §§ 47
EStG
). In engem Zusammenhang mit demEStG stehen eine Reihe von Nebengesetzen wie beispielsweise »
Außensteuergesetz
und Berlinförderungsgesetz.
Diese Seite als Bookmark speichern :
<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Einkommensteuererklärung
Einkommensteuerpflicht
Weitere Begriffe :
Arbeitnehmer-Sparzulage
Lagerkennzahlen
Einkunftsarten
Wirtschaftslexikon.
| Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net |
Impressum