Wirtschaftslexikon
  Wirtschaftslexikon A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
             
 

 

 

Einkommensteuerpflicht

Im Einkommensteuergesetz (EStG) grundgelegter Verpflichtungstatbestand, der eine Steuerpflicht auslöst. Hier lassen sich sechs Gründe nennen:

- Unbeschränkte Steuerpflicht gilt für natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben,

- unbeschränkte Steuerpflicht für deutsche Staatsangehörige im Ausland, die in einem Dienstverhältnis zu einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts stehen, sowie deren deutsche Haushaltsangehörigen. Dies betrifft insbesondere Botschaftspersonal und Militärpersonal im Ausland,

- unbeschränkte Steuerpflicht auf Antrag für natürliche Personen mit keinem Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland, wenn deren Einkünfte im Kalenderjahr mindestens zu 90% der deutschen Einkommensteuer (ESt) unterliegen. Dies betrifft insbesondere Grenzpendler,

- fiktive unbeschränkte Steuerpflicht von EU- und EWR-Familienangehörigen. Diese Regelung ergänzt die oben unter (3) genannte Grenzpendlerregelung, damit die familienmäßigen Vergünstigungen des deutschen Einkommensteuergesetzes auch für diese Gruppe von Steuerpflichten anwendbar ist,

- beschränkte Steuerpflicht für alle natürlichen Person
en, die im Inland weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt haben, aber inländische Einkünfte erzielen, für die nicht die 90%-Grenze von (3) greift,

- die erweiterte beschränkte Steuerpflicht für natürliche Personen, die in ein sog. Niedrigsteuerland gezogen sind, aber noch wesentliche wirtschaftliche Interessen im Inland haben. Diese Regelung findet sich im Außensteuergesetz (AStG) , gilt jedoch für die Einkommensteuer.

 

Diese Seite als Bookmark speichern :

 

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Einkommensteuergesetz (EStG)
EinkommensteuerRichtlinien (EStR)

 

 
     
           
Weitere Begriffe : Schulden UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Güterverkauf (CISG) Entwicklung der Plankostenrechnung
Wirtschaftslexikon. | Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net | Impressum