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Einlagengeschäft

Banken

Das Einlagengeschäft ist eine der Hauptsäulen in der Geschäftstätigkeit von Kreditinstituten. »Der Unterschied zwischen Einlagen und aufgenommenen Geldern und Darlehen besteht in der Initiative«, heißt es im »Geld-, Bank- und Börsenwesen« von Obst/Hintner. »Bei Einlagen (Bringgeldern) geht die Initiative vom Bankkunden, bei aufgenommenen Geldern und Darlehen (>Hol-geldern

Bankgeschäfte

1. Auch: Depositengeschäft. Entgegennahme von Kundeneinlagen (Depositen). 2. In der Definition des § 1 Abs. 1 KWG Annahme fremder Gelder als Einlagen ohne Rücksicht darauf, ob Zinsen vergütet werden.

 

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