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Einlagensicherungsfonds

sichert Einlagen von Nichtbanken gegen Verluste bei drohenden oder bestehenden finanziellen Schwierigkeiten privater Kreditinstitute bis zu einer Höhe von maximal 30 % des haftenden Eigenkapitals des betroffenen Kreditinstituts ab. Der Einlagensicherungsfonds wurde 1976 freiwillig vom Bundesverband deutscher Banken gegründet.

Fonds der Kreditinstitute und ihrer Verbände, die im Falle einer Insolvenz eines Mitgliedsinstitutes für die Sicherung der Einlagen haften.

 

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