Wirtschaftslexikon
  Wirtschaftslexikon A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
             
 

 

 

Einzelarbeitsvertrag

ist ein Arbeitsvertrag, der im Gegensatz zum Tarifvertrag nach BGB bzw. lndividualarbeitsrecht geschlossen wird. Er wird für den Einzelfall zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausgehandelt.

 

Diese Seite als Bookmark speichern :

 

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Einzelakkord
Einzelbeschaffung

 

 
     
           
Weitere Begriffe : Schuldnerkündigungsrecht Floor Floater Finanzinstitut
Wirtschaftslexikon. | Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net | Impressum