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Einzelbewertung
Bewertungsgrundsatz
bei der Bilanzaufstellung, nach dem jeder
Vermögensgegenstand
bzw. jede
Schuld
einzeln bewertet werden muss.
Bilanz
,
Bewertung
,
Vermögen
Grundsätzlich verlangt eine
Bewertung
die Würdigung des einzelnen Gegenstandes („single valuation“). Sie kann nur dort durchbrochen werden, wo aus einzelnen Teilen eine neue geschlossene
Einheit
entstanden ist bzw. eine solche
Einheit
unterstellt wird. Das kann sich auf die
Bewertung
eines
Unternehmen
s insgesamt, auf die
Bewertung
von
Investitionen
und auf Bewertungseinheiten beziehen. Ausnahmen von der Einzelbewertung sind die
Bewertungsvereinfachungsverfahren
. In den
IAS
ist der
Grundsatz der Einzelbewertung
nicht gesondert aufgeführt. Er kann aber aus dem
Framework
und aus einzelnen Verlautbarungen abgeleitet werden, wie beispielsweise aus dem
Grundsatz
der
Vergleichbarkeit
, dem
Grundsatz
wirtschaftlicher Betrachtungsweise oder auch aus den
Verfahren
zur Zuordnung der
Anschaffungs
- oder
Herstellungskosten
.
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