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Einzelbewertung

Bewertungsgrundsatz bei der Bilanzaufstellung, nach dem jeder Vermögensgegenstand bzw. jede Schuld einzeln bewertet werden muss. Bilanz, Bewertung, Vermögen

Grundsätzlich verlangt eine Bewertung die Würdigung des einzelnen Gegenstandes („single valuation“). Sie kann nur dort durchbrochen werden, wo aus einzelnen Teilen eine neue geschlossene Einheit entstanden ist bzw. eine solche Einheit unterstellt wird. Das kann sich auf die Bewertung eines Unternehmens insgesamt, auf die Bewertung von Investitionen und auf Bewertungseinheiten beziehen. Ausnahmen von der Einzelbewertung sind die Bewertungsvereinfachungsverfahren. In den IAS ist der Grundsatz der Einzelbewertung nicht gesondert aufgeführt. Er kann aber aus dem Framework und aus einzelnen Verlautbarungen abgeleitet werden, wie beispielsweise aus dem Grundsatz der Vergleichbarkeit, dem Grundsatz wirtschaftlicher Betrachtungsweise oder auch aus den Verfahren zur Zuordnung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten.

 

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