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Einzelkaufmann

Einzelkaufmann Feinkosthändler Sepp Murks ist ein Einzelkaufmann. Denn er führt sein Geschäft als Einzelunternehmen/Einzelfirma. Folgendes ist typisch für diese Form des Unternehmens: Eine Person (in unserem Beispiel: Murks) ist der alleinige Eigentümer und Leiter des Unternehmens. Er ist der einzige Eigenkapitalgeher. Ihm allein steht der gesamte Gewinn zu. 0 Mit seinem gesamten Vermögen übernimmt er die Haftung für die etwaigen Schulden des Unternehmens. Der Firmenname eines nicht im Handelsregister eingetragenen Unternehmens umfasst einen Vornamen und den Nachnamen des Einzelkaufmanns, ggf. noch einen Zusatz (z. B. Sepp Murks Feinkosthandel). Ist das Einzelunternehmen im Handelsregister eingetragen, kann der Firmenname frei gewählt werden, aber immer mit Bezeichnung der vorliegenden Rechtsform (z. 13. Auster & Zucchini Feinkost e. K.). Der eingetragene Kaufmann kann mit e. Kfm. oder mit e. K.. die eingetragene Kauffrau mit e. Kfr. oder mit e. K. abgekürzt werden. Ein Einzelunternehmen erlischt bei Auflösung, bei definitiver Insolvenz oder heim Tod des Einzelkaufmanns (ohne Fortführung durch einen anderen). Eine große Zahl von Einzelunternehmen findet man im Handel und Handwerk.

Einzelunternehmung

Auch: Einzelfirma. Kaufmann, der sein Gewerbe allein, d.h. ohne Mitgesellschafter bzw. Partner, oder nur mit stillen Gesellschaftern, betreibt. Banken dürfen nicht in dieser Rechtsform geführt werden (Erfordernis des »Vieraugenprinzips«).

Einzelfirma

(deutsches Recht). Der Einzelkaufmann führt sein Handelsgewerbe alleine. Für alle Verpflichtungen und Berechtigungen aus den abgeschlossenen Geschäften haftet der Einzelkaufmann selbst mit seinem Privatvermögen. Der Einzelkaufmann kann seinen Namen im Handelsregister eintragen lassen (ein­getragener Kaufmann, e.K.). Mag der Einzelkaufmann typischerweise ein Kleinunternehmer sein, be­treibt aber der Einzelkaufmann Anton Schlecker mit europaweit derzeit ca. 13.000 Drogerie-Märkten ein Grossunternehmen.

, Einzelfirma oder Einzelunternehmung. Unternehmensform, bei der ein gewerbetreibender Kaufmann Alleininhaber ist oder nur stille Gesellschafter hat. Die Firma des E. muss den Rechtsformzusatz e. K. (eingetragener Kaufmann) oder e. Kfr. (eingetragene Kauffrau) enthalten. Gegensatz: Handelsgesellschaft.

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