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Einzelunternehmen

(engl. individual enterprise, one man business, sole proprietorship) Ein Unternehmen, das von einer Einzelperson betrieben wird, bezeichnet man als Einzelunternehmen (Einzelfirma). Es ist somit von den Personengesellschaften abzugrenzen. Handelt es sich bei dem Betrieb um ein Handelsgewerbe, ist der Unternehmer Einzelkaufmann und sein Unternehmen ist in das Handelsregister einzutragen, es sei denn, es erfordert nach Art und Umfang keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Gewerbebetrieb.

Für im Rahmen des Geschäftsbetriebs eingegangene Verbindlichkeiten haftet der Einzelunternehmer uneingeschränkt auch mit seinem Privatvermögen. Die Auflösung des Unternehmens erfolgt formlos und ohne Abwicldung durch einen Liquidator (Liquidation).

 

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