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Einzelunternehmen
(engl. individual enterprise, one
man
business, sole proprietorship) Ein
Unternehmen
, das von einer
Einzelperson
betriebe
n wird, bezeichnet
man
als Einzelunternehmen (
Einzelfirma
). Es ist somit von den
Personengesellschaften
abzugrenzen. Handelt es sich bei dem
Betrieb
um ein
Handelsgewerbe
, ist der
Unternehmer
Einzelkaufmann
und sein
Unternehmen
ist in das
Handelsregister
einzutragen, es sei denn, es erfordert nach Art und
Umfang
keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten
Gewerbebetrieb
.
Für im Rahmen des
Geschäftsbetrieb
s eingegangene
Verbindlichkeiten
haftet der
Einzelunternehmer
uneingeschränkt auch mit seinem
Privatvermögen
. Die
Auflösung
des
Unternehmen
s erfolgt formlos und ohne Abwicldung durch einen
Liquidator
(
Liquidation
).
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Einzelunternehmung
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