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Einzelwagnis
drohende
Verlustgefahr
, die auf nicht versicherte Risiken zurückzuführen ist und von jedem
Betrieb
einkalkuliert werden muß (
Wagnis
,
kalkulatorische Wagniskosten
). Die
Einzelwagnisse
werden durch ihre Einbeziehung in Höhe des durchschnittlichen Wagnisfalles verrechnet. Die kalkulierten
Einzelwagnisse
sollten sich auf lange Sicht mit den effektiven Wagnisverlusten
ausgleich
en. Die Verbuchungstechnik entspricht der üblichen Behandlung kalkulatorischer
Kostenarten
(
Gemeinschaftskontenrahmen der Industrie
):
kalkulatorische
Einzelwagnisse
(
KI
. 4) an verrechnete Wagnisverluste (Kl. 2). Im
Industriekontenrahmen
werden die
kalkulatorische
n
Wagniskosten
im
Rechnungskreis
II (Klasse 9) abgegrenzt. (
Abgrenzung
,
Kontenrahmen
). Im einzelnen lassen sich folgende
kalkulatorische
Einzelwagnisse
unterscheiden:
Anlagenwagnis
,
Beständewagnis
,
Entwicklungswagnis
,
Gewährleistungswagnis
,
Mehrkostenwagnis
,
Vertriebswagnis
. Versicherte Risiken werden in den
Versicherungskosten
verrechnet, die zugleich auch
Aufwand
(
Grundkosten
) darstellen.
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