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Einzelwagnis

drohende Verlustgefahr, die auf nicht versicherte Risiken zurückzuführen ist und von jedem Betrieb einkalkuliert werden muß (Wagnis, kalkulatorische Wagniskosten). Die Einzelwagnisse werden durch ihre Einbeziehung in Höhe des durchschnittlichen Wagnisfalles verrechnet. Die kalkulierten Einzelwagnisse sollten sich auf lange Sicht mit den effektiven Wagnisverlusten ausgleichen. Die Verbuchungstechnik entspricht der üblichen Behandlung kalkulatorischer Kostenarten (Gemeinschaftskontenrahmen der Industrie): kalkulatorische Einzelwagnisse (KI. 4) an verrechnete Wagnisverluste (Kl. 2). Im Industriekontenrahmen werden die kalkulatorischen Wagniskosten im Rechnungskreis II (Klasse 9) abgegrenzt. (Abgrenzung, Kontenrahmen). Im einzelnen lassen sich folgende kalkulatorische Einzelwagnisse unterscheiden: Anlagenwagnis, Beständewagnis, Entwicklungswagnis, Gewährleistungswagnis, Mehrkostenwagnis, Vertriebswagnis. Versicherte Risiken werden in den Versicherungskosten verrechnet, die zugleich auch Aufwand (Grundkosten) darstellen.

 

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