Diese vier Einzelziele sind Bund und Ländern im Stabilitäts- und Wachstumsgesetz von 1967 verbindlich vorgeschrieben. Zum wirtschaftspolitischen Zielkatalog zählen aber auch eine gleichmäßigere Einkommens- und Vermögensverteilung sowie der Umweltschutz. Zwischen diesen Einzelzielen bestehen Zielbeziehungen