Wirtschaftslexikon
  Wirtschaftslexikon A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
             
 

 

 

Electronic Cash

Bargeldloses elektronisches Zahlungsverkehrssystem mit Hilfe des Einsatzes der ec-Karte und weiterer für das Verfahren zugelassener Karten an Ladenkassen (POS). Die Zahlung erfolgt nach automatischer Entnahme der Daten aus der Karte und Eingabe der Geheimnummer (PIN) durch den Karteninhaber. Über eine zentrale Verrechnungsstelle wird der Zahlungsvorgang autorisiert. Der Händler erhält nach der Bestätigung eine Zahlungsgarantie mit der Autorisierungsnummer. Das Konto des Zahlers wird sofort belastet. Die Einsatzmöglichkeit in Deutschland ist durch den Aufkleber mit dem entsprechenden Logo in zahlreichen Geschäften ersichtlich. Im europäischen Ausland und in den Mittelmeerländern kann mit demselben Verfahren in einheimischer Währung bezahlt werden (edc).

 

Diese Seite als Bookmark speichern :

 

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Electronic Business
Electronic Cash-Verfahren

 

 
     
           
Weitere Begriffe : Natürliche Personen Kostenelementeklausel Unabhängigkeit Eurosystem
Wirtschaftslexikon. | Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net | Impressum