Wirtschaftslexikon
  Wirtschaftslexikon A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
             
 

 

 

Elektronische Datenverarbeitung (EDV)

Mit Hilfe elektronisch gesteuerter Anlagen werden Aufgaben gelöst, die in mathematischen oder symbolischen Formeln ausdrückbar sind. Die Aufgaben können rechnerischer und logischer Natur sein. Zur Lösung dieser Aufgaben bedarf es eines Programms, das die einzelnen Operationsschritte enthält und der Datenverarbeitungsanlage zur automatischen Steuerung des Arbeitsablaufes eingegeben wird. Nahezu alle Gebiete der Kostenrechnung sind für den Einsatz von elektronischen Datenverarbeitungsanlagen zugänglich. Die Herstellerfirmen von elektronischen Rechnern bieten im Rahmen der »Software« bereits eine Reihe von Modularprogrammen an, die an die betriebsindividuellen Organisationen des betrieblichen Rechnungswesens angepaßt werden müssen. Dabei wird in immer stärkerem Maße versucht, die Kostenrechnung im Zusammenhang mit einem integrierten Management-Informationssystem zu sehen und hierfür eine zentrale Datenbank (z.B. Dateien der Fertigungssteuerung, der Buchhaltung und Kostenrechnung, Personal- und Kundendatei usw.) sowie entsprechende Rechnungsprogramme zu entwickeln.

 

Diese Seite als Bookmark speichern :

 

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Electronic Shopping
Elektronische Datenverarbeitung EDV Elektronische Datenverarbeitungsanlage

 

 
     
           
Weitere Begriffe : Bundesdruckerei Anforderungsanalyse Less than Container Load (LCL)
Wirtschaftslexikon. | Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net | Impressum