A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z
Elektronische Datenverarbeitung (EDV)
Mit Hilfe
elektronisch
gesteuerter
Anlagen
werden
Aufgabe
n gelöst, die in mathematischen oder symbolischen Formeln ausdrückbar sind. Die
Aufgabe
n können rechnerischer und logischer Natur sein. Zur
Lösung
dieser
Aufgabe
n
bedarf
es eines
Programm
s, das die einzelnen Operationsschritte enthält und der Datenverarbeitungsanlage zur automatischen
Steuerung
des
Arbeitsablauf
es eingegeben wird. Nahezu alle Gebiete der
Kostenrechnung
sind für den
Einsatz
von
elektronisch
en Datenverarbeitungsanlagen zugänglich. Die Herstellerfirmen von
elektronisch
en
Rechner
n bieten im Rahmen der »
Software
« bereits eine Reihe von Modularprogrammen an, die an die betriebsindividuellen
Organisationen
des
betrieblichen Rechnungswesen
s angepaßt werden müssen. Dabei wird in immer stärkerem Maße versucht, die
Kostenrechnung
im Zusammenhang mit einem integrierten
Management-Informationssystem
zu sehen und hierfür eine
zentrale
Datenbank
(
z
.
B
.
Dateien
der
Fertigungssteuerung
, der
Buchhaltung
und
Kostenrechnung
,
Personal
- und Kundendatei usw.) sowie entsprechende Rechnungsprogramme zu entwickeln.
Diese Seite als Bookmark speichern :
<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Electronic Shopping
Elektronische Datenverarbeitung EDV Elektronische Datenverarbeitungsanlage
Weitere Begriffe :
Bundesdruckerei
Anforderungsanalyse
Less than Container Load (LCL)
Wirtschaftslexikon.
| Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net |
Impressum