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Embargo
Ausfuhrverbot
be- stimmter Waren (z. B.
Kriegswaffen
) in bestimmte Länder (z. B. Krisengebiete).
(engl. embargo) Embargo bedeutet ein
Verbot
der
Ausfuhr
bestimmter
Güter
in bestimmte Staaten. Es wird von
Regierung
en oder internationalen
Institution
en (z. B.
Vereinte Nationen
) in militärischen Krisenzeiten oder zur Durchsetzung politischer
Zielsetzung
en verhängt (
Boykott
). Es kann sich auch auf die
Ausfuhr
von
Kapital
beziehen (
Kapitalverkehrsbeschränkungen
; siehe auch
Kreditrisiko
). Die vollständige
Unterbrechung
jeglicher
Handelsbeziehungen
wird dagegen als
Wirtschaftsblockade
bezeichnet.
bedeutet ein
Verbot
der
Ausfuhr
bestimmter
Güter
in bestimmte Staaten. Es wird von
Regierung
en oder internationalen
Institution
en (zum Beispiel
Vereinte Nationen
) in militärischen Krisenzeiten oder zur Durchsetzung politischer
Zielsetzung
en verhängt (
Boykott
). Es kann sich auch auf die
Ausfuhr
von
Kapital
beziehen (
Kapitalverkehrsbeschränkungen
). Die vollständige
Unterbrechung
jeglicher
Handelsbeziehungen
wird dagegen als
Wirtschaftsblockade
bezeichnet.
ist das
Verbot
der
Lieferung
bestimmter Waren an bestimmte
Abnehmer
(z.B. Getreideembargo, Waffenembargo). Siehe auch -CO-
COM
-
List
e.
In der sozialistischen
Wirtschaftslehre
: (span.
Beschlagnahme
) Staatliches Ein- bzw.
Ausfuhrverbot
für bestimmte Waren aus oder in bestimmte Länder.
Es ist ein
ökonomisch
es Druckmittel imperialistischer Staaten um ihre
Politik
schwächeren Staaten aufzuzwingen (z.B, Kuba und Irak). >Blockade.
>Handelshemmnisse
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