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Embargo

Ausfuhrverbot be- stimmter Waren (z. B. Kriegswaffen) in bestimmte Länder (z. B. Krisengebiete).

(engl. embargo) Embargo bedeutet ein Verbot der Ausfuhr bestimmter Güter in bestimmte Staaten. Es wird von Regierungen oder internationalen Institutionen (z. B. Vereinte Nationen) in militärischen Krisenzeiten oder zur Durchsetzung politischer Zielsetzungen verhängt (Boykott). Es kann sich auch auf die Ausfuhr von Kapital beziehen (Kapitalverkehrsbeschränkungen; siehe auch Kreditrisiko). Die vollständige Unterbrechung jeglicher Handelsbeziehungen wird dagegen als Wirtschaftsblockade bezeichnet.

bedeutet ein Verbot der Ausfuhr bestimmter Güter in bestimmte Staaten. Es wird von Regierungen oder internationalen Institutionen (zum Beispiel Vereinte Nationen) in militärischen Krisenzeiten oder zur Durchsetzung politischer Zielsetzungen verhängt (Boykott). Es kann sich auch auf die Ausfuhr von Kapital
beziehen (Kapitalverkehrsbeschränkungen). Die vollständige Unterbrechung jeglicher Handelsbeziehungen wird dagegen als Wirtschaftsblockade bezeichnet.

ist das Verbot der Lieferung bestimmter Waren an bestimmte Abnehmer (z.B. Getreideembargo, Waffenembargo). Siehe auch -CO-COM-Liste.

In der sozialistischen Wirtschaftslehre: (span. Beschlagnahme) Staatliches Ein- bzw. Ausfuhrverbot für bestimmte Waren aus oder in bestimmte Länder.

Es ist ein ökonomisches Druckmittel imperialistischer Staaten um ihre Politik schwächeren Staaten aufzuzwingen (z.B, Kuba und Irak). >Blockade.

>Handelshemmnisse

 

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