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Emissionskosten

Die Emissionskosten können je nach Art des Emissionspapiers unterschiedlich sein. Prinzipiell sind Emissionskosten einmalige Kosten, die bei einer Emission anfallen. Zu diesen Kosten zählen beispielsweise im Rahmen einer Aktienemission die Vorbereitungskosten (z.B. Kosten der Hauptversammlung, Notargebühren, Gerichtskosten), Begebungskosten (Steuern, Provisionen, Druckkosten) und Kosten der Börseneinführung (Provisionen, Veröffentlichungsgebühren, Druckkosten).

(1) Aktien: Notariats- und Gerichtsgebühren (für Beurkundung von Protokollen, Abschriften, Eintragungen in das Handelsregister); Druckkosten (Urkunden) ca. 100 000 bis 150 000 DM. Das Bankenkonsortium erhält auf Basis des Emissionsbetrages ca. 2% Managementgebühr, ca. 3 % Prämie für das Placierungsrisiko, ca. 2% Verkaufsprovision; Kosten der Börseneinführung 1%.
Insgesamt betragen hier die Emissionskosten 6% bis 9% des Emissionsvolumens. Sie sind nicht zuletzt von der Verhandlungsstärke der Emittentin abhängig.
(2) Industrieobligationen: Banken- und Börseneinführungsprovision; Kosten der Sicherheitenbestellung; Gebühr für Börsenzulassung; Werbe- und Druckkosten. Einmalige Gesamtkosten des Anleihebetrages ca. 4,5% bis 5,5%.
(3) Schuldscheindarlehen: ca. 1,5% bis 2% des Darlehensvolumens.

 

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