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Emissionsverfahren

(1) Vorgehen bei der Ausgabe von Effekten. Das Verfahren vollzieht sich in den Stufen:
? Ausstellung der Effekten durch den Emittenten (Kapitalnachfrager);
? Übernahme durch Bank(en)/Bankenkonsortium im Konsortial-, Tender- oder kombinierten Konsortial-/Tenderverfahren oder
? Direktplazierung durch den Emittenten im Zuge der Selbstemission.
(2) Im Sinne der Emissionstechnik: Selbstemission, Fremdemission, Konsortialverfahren (Emissionskonsortium, Fremdemission), Tenderverfahren, kombiniertes Konsortial-/Tenderverfahren.
(3) Im Hinblick auf die Distributionsmethoden des Emissionskonsortiums bei der Durchführung der Begebung:
? Auflegung zur Zeichnung (Subskription), Zeichnung, Zuteilung;
? freihändiger Verkauf: allmählicher Absatz entsprechend der Marktlage (Bankenkonsortium nimmt zwischenzeitlich die Effekten in die eigenen Bestände);
? ?Vertrieb (Verkauf) unter der Hand?: diskreter Verkauf an Kapitalsammelstellen (Fonds, Versicherer etc.) und/oder bestimmte Investorengruppen unter Umgehung der Öffentlichkeit.

 

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