Ein Unternehmen oder eine andere juristische Person (z. B. Bund), die Wertpapiere auf den Markt bringt, wird Emittent genannt (von lat. »emittere«: herauslassen, loslassen, entlassen). Die Plazierung der Papiere am Markt nimmt dabei normalerweise nicht der Emittent selbst vor, sondern von ihm beauftragte Banken.