A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z
Engpaßkostenstelle
Aufgrund der begrenzten Teilbarkeit vieler
Produktionsfaktoren
ist es normalerweise nicht möglich, die
Kapazitäten
einzelner
Kostenstellen
aufeinander abzustimmen, so daß zwangsläufig Engpaßkostenstellen entstehen müssen. Wird eine solche Engpaßkostenstelle dann erweitert, so wird meistens eine andere
Kostenstelle
zum
Engpaß
(vgl.
Engpaßbestimmung
). In derartigen Fällen kann stets nur die Engpaßkostenstelle ihre
Kapazität
voll
nutzen
, sofern keine Zeitreserven für Überstunden bestehen. Alle anderen
Kostenstellen
sind mehr oder weniger stark unter beschäftigt, und solange diese
Unterbeschäftigung
nicht durch
Prozesse
quantitativer
Anpassung
abgebaut werden kann, muß sie bei der
Festlegung
der
Planbeschäftigung
von der theoretischen
Maximalkapazität
der betreffenden
Kostenstelle
abgezogen werden. Vgl. auch
Bruttogewinn pro Einheit der Engpaßbelastung
.
Diese Seite als Bookmark speichern :
<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Engpaßbezogener Deckungsbeitrag
Engpaßplanung
Weitere Begriffe :
Rücklage
Mediennutzung
Markt-Modell
Wirtschaftslexikon.
| Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net |
Impressum