Wirtschaftslexikon
  Wirtschaftslexikon A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
             
 

 

 

Entnahme

Im Gegensatz zur Einlage die Herausnahme von Vermögensgegenständen (z.B. Geld, Wertpapiere oder Waren) aus einem Betrieb für private Zwecke. Bei einer Personengesellschaft entspricht die Entnahme der Entlohnung der Gesellschafter. Bei einer Kapitalgesellschaft ist eine Entnahme nur im Wege der Ausschüttung (vgl. Ausschüttungssperre ) möglich. Entnahmen verringern entsprechend das Eigenkapital .

 

Diese Seite als Bookmark speichern :

 

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Entlohnung
Entnahmen

 

 
     
           
Weitere Begriffe : Quarter Redistribution Erwerbstätige
Wirtschaftslexikon. | Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net | Impressum