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Entnahme
Im Gegensatz zur
Einlage
die Herausnahme von
Vermögensgegenständen
(
z
.
B
.
Geld
,
Wertpapiere
oder
Waren
) aus einem
Betrieb
für
privat
e Zwecke. Bei einer
Personengesellschaft
entspricht die Entnahme der
Entlohnung
der
Gesellschafter
. Bei einer
Kapitalgesellschaft
ist eine Entnahme nur im Wege der
Ausschüttung
(vgl.
Ausschüttungssperre
) möglich.
Entnahmen
verringern entsprechend das
Eigenkapital
.
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