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Entscheidung

zielgerichtete Auswahl einer Handlung aus einer Menge von mindestens zwei Alternativen.

1. Eine Entscheidung ist die Wahl für eine von zwei oder mehreren Alternativen (Möglichkeiten).
2. Entscheidung erfolgt bewusst. Dies bedeutet eine Abgrenzung gegenüber intuitivem oder unbewusstem Handeln oder Nichthandeln, Reaktionen sowie Quasi-Entscheidungen, die durch Regeln, Anweisungen und Programme vorgegeben sind. Bewusste Entscheidungen werden oft durch unbewusste Einflüsse mitbestimmt (Normen, Wertvorstellungen und Präferenzen).
3. Das Kriterium der Selbstverpflichtung beschreibt den Charakter der Verbindlichkeit von Entscheidungen, d. h. den Abschluss gedanklicher Überlegungen und die Vorgabe für anschließendes Verhalten. Hiermit erfolgt eine Abgrenzung gegenüber reinen Gedankenspielen.

Der Begriff Entscheidung wird in der entscheidungsorientierten Betriebswirtschaftslehre weit gefaßt und kennzeichnet die Willensbildung bei einer Auswahl von Alternativen. Entscheiden besteht im rationalen Auswählen unter verschiedenen Möglichkeiten. Die Entscheidung ist getroffen, wenn eine Alternative gefunden wurde, die unter Berücksichtigung einer Zielerreichung die beste unter den möglichen Alternativen darstellt. In der mathematisch orientierten Literatur wird der Begriff enger gefaßt im Sinne einer Wahl zwischen bereits vorliegenden Lösungsmöglichkeiten. Jede Entscheidung ist Teil eines Entscheidungsprozesses.

ist die Wahl einer Handlungsmöglichkeit aus mehreren, nicht gleichzeitig zu verwirklichenden Alternativen. Für eine »echte« Entscheidung bedarf es eines Ermessens (Entscheidungs)-Spielraums, sie ist auf die Zukunft gerichtet und vollzieht sich bewußt (nicht gewohnheitsmäßig) sowie unter Unsicherheit.

 

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