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Entwicklungsbanken
sind (meist öffentlich-rechtliche) Spezialinstitute zur Finanzierung bzw. Kofinanzierung von Infrastrukturmaßnahmen, industriellen und landwirtschaftlichen Projekten sowie von Maßnahmen zur strukturellen Anpassung und zur Förderung des Außenhandels. Ihre Tätigkeit kann sich dabei auf die Gewährung von zumeist langfristigen Darlehen und Bürgschaften, Kapitalbeteiligungen und die Leistung technischer Hilfe erstrecken. Adressaten sind vornehmlich öffentliche und private Unternehmen, aber auch staatliche Institutionen. Internationale Organisationen und/ oder Staaten sind die Anteilseigner bzw. die Mitglieder von Entwicklungsbanken. Sie refinanzieren sich über die Beteiligungen ihrer Mitglieder, den Rückfluß von Krediten sowie durch Emission von Schuldverschreibungen auf den Kapitalmärkte n. Entwicklungspolitische Bedeutung haben die Entwicklungsbanken für Entwicklungsländer und Transformationsländer, in denen leistungsfähige Kapitalmärkte noch nicht ergiebig genug bzw. noch nicht vorhanden sind.
Neben der weltweit operierenden Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung - Weltbank (Weltbankgruppe) gibt es Entwicklungsbanken, die satzungsgemäß nur auf einem Kontinent oder in einer Region tätig werden, zum Beispiel die Afrikanische Entwicklungsbank, die Asiatische Entwicklungsbank, die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE), die Europäische Investitionsbank (EIB), die Interamerikanische Entwicklungsbank und die Ost-afrikanische Entwicklungsbank. In der Bundesrepublik Deutschland ist die r» Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) auch als Entwicklungsbank für die finanzielle Entwicklungszusammenarbeit zuständig.
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