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Entwicklungswagnis

Das Entwicklungswagnis gehört zu den kalkulatorischen Wagnissen (Einzelwagnisse) und umfaßt Risiken, die sich aus fehlgeschlagenen
Forschungs- und Entwicklungsarbeiten ergeben.

Problem:
Das Entwicklungswagnis ist so zu kalkulieren, daß es sich langfristig mit den tatsächlichen Verlusten aus vergeblichen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten ausgleicht.

ein kalkulatorisches Einzelwagnis. Durch seine Verrechnung erreicht der Betrieb eine Selbstversicherung für die Aufwendungen aus fehlgeschlagenen Entwicklungsarbeiten (vgl. kalkulatorische Wagniskosten). Ein bestimmter Normalaufwand an Entwicklungskosten (vgl. Forschungsund Entwicklungskosten) wird in jedem Großbetrieb zu Ist-Werten in die Gemeinkosten übernommen.

ist das Wagnis, welches sich auf fehlgeschlagene Entwicklungsarbeiten und Forschungen bezieht, die nicht zu marktfähigen Produkten geführt und keine Erträge erbracht haben.

 

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