Wirtschaftslexikon
  Wirtschaftslexikon A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
             
 

 

 

Erbfall

Der Erbfall ist der Tod eines Menschen, genau genommen: der Tod eines Erblassers. Dort, wo ein Mensch kein Vermögen hinterläßt (und auch keine Verbindlichkeiten), wird man kaum von einem Erbfall sprechen.

 

Diese Seite als Bookmark speichern :

 

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Erbe
Erbfolge, gesetzliche

 

 
     
           
Weitere Begriffe : Stilles Factoring Retroaktive Hemmung Packet Switching
Wirtschaftslexikon. | Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net | Impressum