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Betäubung
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Erfolgsbeteiligung
(1) Oberbegriff für alle Arten von Modellen, auf deren Basis Arbeitnehmer zusätzlich zu ihrem Grundgehalt am Erfolg bzw. Gewinn der Unternehmung beteiligt werden. Der Umfang der Erfolgsbeteiligung, der allen Mitarbeitern auf vertraglicher Basis zugestanden wird, ist vom erzielten Gewinn abhängig.
Die individuelle Erfolgsbeteiligung und ihre Nutzung sind vom Erfolgsbeteiligungssystem abhängig, das die Basis für das Erfolgsmaß (z. B. Steuerbilanzgewinn), die Form der Übertragung, Verteilung, Nutzungsmöglichkeit etc. regelt.
(2) Oberbegriff für alle Formen der Erfolgsbeteiligung im Zusammenhang mit der Kapitalüberlassung. Im Gegensatz zum Eigenkapital fehlt dem Fremdkapital i. d. R. die Erfolgsbeteiligung Ausnahme: Gewinnobligation
Siehe auch: betriebliche Erfolgsbeteiligung
Gewinnbeteiligung
Im Rahmen der materiellen Beteiligung von Mitarbeitern am arbeitgebenden Unternehmen wird zwischen Kapitalbeteiligung und E. unterschieden. Unter E. sind dabei alle materiellen Leistungen des Arbeitgeber s an die Mitarbeiter zu verstehen, die aus einer vertraglich zugesicherten Beteiligung an einer betrieblichen Erfolgsgröße resultieren und die zusätzlich zum vereinbarten Gehalt oder Lohn gewährt werden. Ihrer gegenwärtig noch allein auf einer Entscheidung des Arbeitgebers beruhenden Einführung hegen häufig sowohl gesellschaftspolitische (etwa die Stabilisierung des marktwirtschaftlichen Systems durch den Abbau von Spannungen zwischen »Kapital« und »Arbeit«) als auch Unternehmenspolitische Zielvorstellungen (zB. die Erwartung steigender Leistungsbeiträge der Mitarbeiter oder verbesserter Chancen am Arbeitsmarkt) zugrund e. in Abhängigkeit von der jeweils zugrund e gelegten betrieblichen Erfolgsgröße (Beteiligungsbasis) lassen sich drei Hauptgruppen von E. Vertahren unterscheiden: die Leistungs, die Ertrags und die Gewinnbeteiligung.
a) Leistungsbeteiligung Hierzu zählen die Produktionsmengenbeteüigung, die Kostenersparnisbeteiligung sowie die Produktivitätsbeteiligung. Die jeweiligen Erfolgsgrößen sind dabei von der Absatzentwicklung unabhängig. Ertragsbeteiligung Beteiligungsgrundlage bilden die am Markt abgesetzten Leistungen. Es wird unterschieden zwischen Umsatzbeteiligung als klassischer Beteiligungsform für Verkaufs und Außendienstpersonal, Wertschöpfungsbeteiligung und Nettoertragsbeteiligung. Gewinnbeteiligung Im Gegensatz zu den ersten beiden Gruppen wird hier sowohl die betriebliche als auch die AbsatzmarktEntwicklung berücksichtigt und eine Beteiligung vom tatsächlichen Entstehen eines Gewinns abhängig gemacht. Formen sind die Bilanzgewinnbeteiligung, die Betriebsgewinnbeteiligung, die Ausschüttungsgewinnbeteiligung und die Substanzgewinnbeteiligung. Bei der Gestaltung eines E. Modells gehört die Wahl der Beteiligungsbasis zu den Grund legenden Entscheidungen, von der die Erreichung der verfolgten Ziele wesentlich beeinflußt wird. Weitere bedeutende Entscheidungstatbestände sind die Ermittlung des Belegschaftsanteils (Verteilung der Erfolgsgröße auf Arbeitnehmer und Kapitalgeber), der Individualquoten sowie ihre Verwendung (Ausschüttung oder investive Verwendung).
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