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Ergänzungsabgabe
seit 1955 zulässiger
Zuschlag
zur bzw. zusätzliche
Einkommen
- und
Körperschaftsteuer
;
Aufkommen
steht im Gegensatz zur
Einkommen
-und
Körperschaftsteuer
ausschließlich dem Bund zu. Wurde in der Zeit vom 1.1.1968
bis
31.1.2.1974 (
ESt
) bzw. 31.12.1976 (
KSt
) in Höhe von 3 % der jeweiligen
Steuerschuld
erhoben.
Finanzausgleich
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Ergänzungsabgaben
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Multinationale Unternehmen
Kosten, variable
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