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Ermittlungsfunktion der Kostenrechnung

Teilaufgabe der Kostenrechnung. Sie hat zum Inhalt, die durch den wertmäßigen Kostenbegriff abgegrenzten Mengen- und Wertverzehre zahlenmäßig zu erfassen und kostenrechnerisch zu verarbeiten. Dabei sind die von der Kostentheorie aufgezeigten Zusammenhänge zu berücksichtigen. Voraussetzung für die Erfüllung dieser rechnungstechnischen Ermittlungsaufgabe ist die genaue Kenntnis der funktionalen Beziehungen im Kostenbereich des Betriebs.

 

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