Wirtschaftslexikon
  Wirtschaftslexikon A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
             
 

 

 

Erneuerungsschein

(certificate of renewal, Talon, Zinsleiste) die Wertpapierurkunde besteht aus Bogen (Zins- bzw. Dividendenscheinbogen) und Mantel. Der Bogen setzt sich zusammen aus Zins- bzw. Dividendenschein (Gewinnanteilschein) und Erneuerungsschein. Der Erneuerungsschein ist der unterste Teil des Bogens.
Sind die Zins- bzw. Dividendenscheine eines Bogens verbraucht, so dient er dem Bezug weiterer Zinsschein- oder Dividendenscheinbogen. Er trägt den rechtlichen Charakter eines Legitimationspapiers.

Üblicher Text bei Aktien: Erneuerungsschein zur Aktie im Nennwert von fünf Euro. Gegen Rückgabe dieses Erneuerungsscheins werden neue Gewinnanteilscheine, deren erster auf Nummer zu lauten hat, nebst Erneuerungsschein ausgehändigt. Bei Zinsscheinbogen z. B.: Erneuerungsschein zum Zinsscheinbogen des 6%igen Hypothekenpfandbriefes über 5000 EUR. Dem Inhaber dieses Erneuerungsscheines werden gegen dessen Rückgabe nach dem Zinsscheine für weitere 10 Jahre, von denen der erste am fällig wird, nebst einem neuen Erneuerungsschein von der Kasse der (z. B.) Baden-Württembergischen Bank ausgehändigt.

 

Diese Seite als Bookmark speichern :

 

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen
Eröffnungsbilanz

 

 
     
           
Weitere Begriffe : Beschaffungsinvestition Kontenart Travelling Salesman Problem
Wirtschaftslexikon. | Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net | Impressum