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Ertragswertverfahren

Verfahren zur Ermittlung des Ertragswerts einer Unternehmung.
Der spezifischen Fragestellung entsprechend wird der Ertragswert nach folgenden Verfahren errechnet:
(1) Ertragsverfahren bei unterstellter zeitlich begrenzter Lebensdauer der Unternehmung.
(a) Die Ermittlung des Ertragswerts (Ew) erfolgt bei im Zeitablauf in unterschiedlicher Höhe anfallenden Reinerträgen. Wird kein Liquidationserlös erwartet, so errechnet sich der Ertragswert wie folgt:


G = zukünftiger Gewinn (Reinertrag) des Jahres 1-n
q = Abzinsungsfaktor der Periode t mit q = 1 + i
Wird ein Liquidationserlös (L) erwartet, so wird dieser einbezogen und ebenfalls abgezinst. Die obige Formel ist entsprechend zu erweitern:


(b) Die Ermittlung des Ertragswerts bei im Zeitablauf in gleicher Höhe anfallenden Reinerträgen erfolgt unter Verwendung der Rentenbarwertformel.

(2) Verfahren zur Ertragswertermittlung bei unterstellter unbegrenzter Lebensdauer der Unternehmung.

Die Aussagefähigkeit des Ertragswertverfahrens ist von der Bestimmung des Kalkulationszinssatzes sowie von der Qualität der Prognose hinsichtlich der Reinerträge abhängig.

Nach dem E. ist für den Unternehmungswert allein der Ertragswert der Unternehmung maßgeblich. Eine Einbeziehung des Substanzwertes wird von Vertretern des E. im Grund satz strikt abgelehnt, jedoch zum Teil wie von Schmalenbach aus pragmatischen Gründen zugelassen, um das Konkurrenzrisiko pauschal abzuschätzen (MittelwertVerfahren).

 

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