G = zukünftiger Gewinn (Reinertrag) des Jahres 1-n
q = Abzinsungsfaktor der Periodet mit q = 1 + i
Wird ein Liquidationserlös (L) erwartet, so wird dieser einbezogen und ebenfalls abgezinst. Die obige Formel ist entsprechend zu erweitern:
Die Aussagefähigkeit des Ertragswertverfahrens ist von der Bestimmung des Kalkulationszinssatzes sowie von der Qualität der Prognose hinsichtlich der Reinerträge abhängig.
Nach dem E. ist für den Unternehmungswert allein der Ertragswert der Unternehmung maßgeblich. Eine Einbeziehung des Substanzwertes wird von Vertretern des E. im Grund satz strikt abgelehnt, jedoch zum Teil wie von Schmalenbach aus pragmatischen Gründen zugelassen, um das Konkurrenzrisiko pauschal abzuschätzen (MittelwertVerfahren).