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Erweiterte Fondsfazilität (EFF)
Extended Fund Facility (EFF) gehört zu den regulären Faziiitäten des Internationalen Währungsfonds (IWF). In ihrem Rahmen werden einem Mitgliedsland über einen längeren Zeitraum hinweg mit höheren Finanzierungsbeiträgen Hilfen geleistet als im Rahmen von Stand-by Arrangements des Internationalen Währungsfonds (IWF). Die EEF haben in der Regel eine Laufzeit von drei Jahren und können um ein weiteres Jahr verlängert werden. Sie zielen auf die Überwindung von Zahlungsbilanzproblemen ab, die vorwiegend aus strukturellen Problemen resultieren und einer längeren Anpassungsperiode bedürfen. Bei der Antragstellung müssen die wirtschaftspolitischen Ziele genau erläutert werden. Ferner muß in jedem Jahr die für die kommenden zwölf Monate vorgesehene Politik detailliert dargelegt werden. Länder, die EEF in Anspruch nehmen, müssen die von ihnen gezogenen Währungen innerhalb von vier bis zehn Jahren nach Ziehung zurückzahlen. Insgesamt beliefen sich die 1996/97 erteilten Neuzusagen von EEF auf 4,2 Milliarden Sonderziehungsrechte (SZR). Zu den Nutznießern zählten im Geschäftsjahr 1996/97 neben Peru vor allem Transformationsländer wie Aserbaidschan, Kasachstan, Kroatien und Moldova.
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