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Erweiterter Rat
Solange nicht alle
EU
-
Mitgliedstaaten
der
Währungsunion
beigetreten sind, fungiert als beratendes
Gremium
der Erweiterte
Rat
, der aus dem Präsidenten und dem Vizepräsidenten der
EZB
sowie den Präsidenten aller nationalen
Zentralbank
en der
EU
besteht. Der Erweiterte
Rat
verfügt über keine geldpolitischen
Kompetenzen
. Er
soll
vorrangig die geldpolitische Koordinierung verstärken. Ihm kommt ferner die
Aufgabe
zu, die Funktionsweise des neuen
Wechselkursmechanismus II
(
WKM II
bzw.
EWS II
) zu
überwachen
.
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