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Erwerbstätige

sind Personen, die einer Erwerbstätigkeit oder auch mehreren Erwerbstätigkeiten nachgehen, unabhängig von der Dauer der tatsächlich geleisteten oder vertragsmäßig zu leistenden wöchentlichen Arbeitszeit. Für die Zuordnung als Erwerbstätiger ist es unerheblich, ob aus dieser Tätigkeit der überwiegende Lebensunterhalt bestritten wird oder nicht.

In der Gesundheitswirtschaft:

Personen, die eine auf wirtschaftlichen Erwerb ausgerichtete Tätigkeit ausüben.

Das Statistische Bundesamt definiert den Begriff der Erwerbstätigen im Rahmen der Erwerbstätigenrechnung wie folgt:

Zu den Erwerbstätigen in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen zählen alle Personen, die als Arbeitnehmer (Arbeiter, Angestellte, Beamte, geringfügig Beschäftigte, Soldaten) oder als Selbstständige beziehungsweise als mithelfende Familienangehörige eine auf wirtschaftlichen Erwerb gerichtete Tätigkeit ausüben, unabhängig vom Umfang dieser Tätigkeit
. Hierbei wird das Personenkonzept zugrunde gelegt; dies bedeutet, dass Personen mit mehreren gleichzeitigen Beschäftigungsverhältnissen nur einmal mit ihrer Haupterwerbstätigkeit erfasst werden.

Grundlage für die Definition bilden die von der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) aufgestellten Normen, die im Einklang mit den entsprechenden Definitionen im Europäischen System der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (ESVG) 1995 stehen. Die Zahl der Erwerbstätigen in Deutschland im Durchschnitt einer bestimmten Periode wird zum einen für Zwecke der laufenden aktuellen nationalen und international vergleichbaren Arbeitsmarktbeobachtung und zum anderen als Bezugszahl für die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) benötigt.1

In der sozialistischen Wirtschaftslehre: Amtliche Bezeichnung für Personen die normalerweise einer Erwerbstätigkeit (als UnternehmerIn, ArbeiterIn, Angestellte, Beamte, Freischaffende usw.) nachgehen. unabhängig davon, ob sie zur Zeit beschäftigt sind oder nicht. >Arbeiter, >Arbeiterhmenklasse

 

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