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Erwerbsunfähigkeit
Erwerbsunfähigkeit ist der höhere 0 Irad der Invalidität. Erwerbsunfähig ist, wer infolge von Krankheit oder anderer ( ichrechen auf nicht absehbare Zeit eine I Uwerbstätigkeit in gewisser Regelmäßigkeit nicht mehr ausüben kann. Die Erwerbsunfähigkeit ist von der Berufsunfähigkeit zu unterscheiden. Ein Berufsunfähiger ist nicht mehr in der Lage, einen ganz bestimmten Beruf auszuüben, bleibt aber Für andere Berufe erwerbsfähig.
ist nach den Regeln der Rentenversicherung gegeben, wenn eine so weitgehende Minderung der Erwerbsfähigkeit durch Krankheit, Gebrechen oder körperliche oder geistige Schwäche eintritt, daß eine regelmäßige Erwerbstätigkeit nicht mehr möglich ist oder dadurch nur mehr geringfügige Einkünfte erzielt werden können. Siehe auch Arbeitsunfähigkeit, Berufsunfahigkeit.
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