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Erwerbsunfähigkeit

Erwerbsunfähigkeit ist der höhere 0 Irad der Invalidität. Erwerbsunfähig ist, wer infolge von Krankheit oder anderer ( ichrechen auf nicht absehbare Zeit eine I Uwerbstätigkeit in gewisser Regelmäßigkeit nicht mehr ausüben kann. Die Erwerbsunfähigkeit ist von der Berufsunfähigkeit zu unterscheiden. Ein Berufsunfähiger ist nicht mehr in der Lage, einen ganz bestimmten Beruf auszuüben, bleibt aber Für andere Berufe erwerbsfähig.

ist nach den Regeln der Rentenversicherung gegeben, wenn eine so weitgehende Minderung der Erwerbsfähigkeit durch Krankheit, Gebrechen oder körperliche oder geistige Schwäche eintritt, daß eine regelmäßige Erwerbstätigkeit nicht mehr möglich ist oder dadurch nur mehr geringfügige Einkünfte erzielt werden können. Siehe auch Arbeitsunfähigkeit, Berufsunfahigkeit.

In der Gesundheitswirtschaft:

Bezeichnung eines (Gesundheits-)Zustandes, der der entsprechenden Person eine auf Erwerb gerichtete Tätigkeit nicht mehr ermöglicht. Er wird abgegrenzt gegenüber der Berufsunfähigkeit, bei der zwar die Ausübung eines bestimmten (erlernten) Berufes nicht mehr möglich ist, wohl aber eine grundsätzlich auf Erwerb gerichtete andersartige Tätigkeit.

Seit Inkrafttreten des Gesetze
s zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit zum 1. Januar 2001 (BGBl. I S. 1827 vom 20. Dezember 2000) wird bei der staatlichen Rentenversicherung nicht mehr zwischen Erwerbs- und Berufsunfähigkeit unterscheiden, sondern nur noch von Erwerbsminderung gesprochen. Dabei werden unterschiedliche Grade der Erwerbsminderung (teilweise oder volle) unterschieden.

In der Gesundheitswirtschaft: general invalidity

Der Begriff der Erwerbsunfähigkeit spielte vor allem im Recht der gesetzlichen Rentenversicherung eine Rolle und wurde zum 1. Januar 2001 durch den Begriff der verminderten Erwerbsfähigkeit ersetzt.

 

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