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Euro-Anpassungsklausel
Eine für
Verträge
mit
Partner
n aus
Drittländer
n im Hinblick auf die
Einführung
des
Euro
empfohlene Vertragsklausel, die
rechtlich
en
Problem
en vorbeugen
soll
. Der ’ Deutsche
Industrie
- und
Handelstag
(
DIHT
) empfiehlt zum Beispiel folgenden Text: «Für den Fall, daß während der Vertragslaufzeit eine
europäische Währungseinheit
(
Euro
) anstelle der Deutschen
Mark
als
gesetzliches Zahlungsmittel
eingeführt wird, hat der zur
Zahlung
Verpflichtete seine
Leistung
ab dem
Stichtag
der
Einführung
der neuen europäischen
Währungseinheit
(
Euro
) als alleiniges
gesetzliches Zahlungsmittel
in dieser
Währung
zu erfüllen. Dabei ist der vom
Gesetzgeber
zum
Stichtag
festgelegte Umrechnungskurs zu beachten. Gleiches gilt für die
Zahlung
von Zinsansprüchen».
Während der möglichen Übergangsphase zur europäischen
Währung
Euro
zwischen dem 1. Januar 1999 und dem
Abschluß
-
termin
der Währungsumstellung (
Europäische Wirtschafts- und Währungsunion
, (EWWU)) kann
vertraglich
ein
Wahlrecht
(
Zahlung
in
Euro
oder
Deutsche Mark
) vereinbart werden. In Ausnahmefällen kann auch eine
Wertsicherungsklausel
(
Währungsklausel
) vereinbart werden.
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